Betriebliche Altersversorgung
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
betriebliche Altersversorgung in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig.
Die
betriebliche Altersversorgung kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der bAV auf 67 angehoben wurde. Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
betriebliche Altersversorgung , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
betriebliche Altersversorgung bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge.
Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
betriebliche Altersversorgung auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Der Pensionsfonds als fünfter und jüngster Durchführungsweg der bAV ist eine einfache und verwaltungsarme Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Aufgrund der steuerlichen Dotierungsbeschränkung für die laufende Beitragszahlung wird er vornehmlich zur Ablösung von past service Anwartschaften eingesetzt. Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber.
Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Die Direktversicherung ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird über ein rechtlich selbstständiges, in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen finanziert und deshalb auch als mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Die Direktzusage wird auch als Pensionszusage bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine betriebliche Altersversorgung, die durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz abgebildet wird. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber.
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- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)