BAV
Arbeitgebern bietet die
bAV die Möglichkeit, ihren Beschäftigten im Wege eines Gesamtvergütungsmodells ein finanziell attraktives Angebot machen zu können.
Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren. Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
bAV zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert. Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner
bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen.
Eine
bAV als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden. Die
bAV ist eine Form der Altersvorsorge. Unternehmen verpflichten sich, ihren Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall Leistungen auszuzahlen. Für beide Seiten ist diese vertraglich geregelte Vereinbarung mit Vorteilen verbunden. Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet.
Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
bAV , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers. Die
bAV in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden. Die Direktversicherung weist steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse auf. Es handelt sich um eine der Möglichkeiten der betrieblichen Mitarbeitervorsorge eines Unternehmens für seine Arbeitnehmer.
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- bAV (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Versicherung, Versorgungswerke)
- bAV (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- bAV (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Altersvorsorge, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Rentenversicherung)
- bAV (bAV-Beratung, Pensionszusagen) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- bAV (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Pension, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (bAV-Beratung, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- bAV (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- bAV (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- bAV (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Pensionszusagen)