Altersvorsorge
Die
Altersvorsorge bindet Mitarbeiter an ihr Unternehmen und erhöht ihre Motivation. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, im Falle der Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber in aller Regel zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge sparen.
Die
Altersvorsorge ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der
Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu. Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
Altersvorsorge näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren. Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Die Ansprüche der Mitarbeiter werden im Leistungsfall nicht an den Arbeitgeber sondern an die Pensionskasse gerichtet.
Eine Möglichkeit, der Verwaltungskomplexität historisch gewachsener bAV-Systeme Herr zu werden ist das Outsourcing dieser Tätigkeit an einen externen Verwalter. Dabei sind verschiedene Tiefen des Outsourcings denkbar. Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
Altersvorsorge die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung. Ein Arbeitnehmer erhält durch die
Altersvorsorge eine Vorsorgemöglichkeit, deren Management im Verantwortungsbereich des jeweiligen Arbeitgebers liegt.
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als
Altersvorsorge finanziert sich aus den Beiträgen der Trägerunternehmen. Sie ist rechtlich selbstständig. Die Zuwendungen stellen Betriebsausgaben dar. Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche
Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen.
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- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Pension, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Betriebsrenten)