Die Bundesregierung möchte mit dem 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland weiter stärken. Aufgrund der demografischen Entwicklungen und der absehbaren Entwicklung in den Sozialsystemen nimmt der Bedarf für eine zusätzliche Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rentenversicherung stetig zu. Mitarbeiter-Benefits und freiwillige Zusatzleistungen des Arbeitgebers spielen in diesen Zeiten sowohl aus den genannten Gründen eine wichtige Rolle als auch aufgrund des allgegenwärtigen Fachkräftemangels eine entscheidende Rolle im „War for Talents“. Unternehmen, die Angebote zur betrieblichen Altersversorgung als Tool für das Recruiting und die Bindung von Mitarbeitern einsetzen, haben auf dem Arbeitsmarkt einen echten Wettbewerbsvorteil.