Ausgabe 03/2022

EDITORIAL

Betriebliche Altersversorgung im Blick

Guten Tag,

heute erhalten Sie die neue Ausgabe des Longial-Newsletters. 

Im dritten Quartal beschäftigen auch wir uns zunächst mit der Inflation, einem Thema, das vielen Beschäftigten Sorgen bereitet. Was aber bedeutet sie für den Versorgungsbedarf in Bezug auf die Betriebsrente? Unter der Rubrik „Auf ein Wort“ informiert Longial Geschäftsführer Michael Hoppstädter Sie über die aktuelle Lage. 

In der Rubrik „Aktuelles“ lesen Sie mehr über die neuerliche Bewertung verschiedener Pensionszusagen mit unterschiedlichen Pensionsaltern hinsichtlich des Finanzierungsendalters. Denn hier folgt das BMF in seinem Schreiben vom 2.5.2022 nun auch einer Entscheidung des BFH. Des Weiteren nehmen wir Bezug auf ein aktuelles BMF-Schreiben zur Frage der Zulässigkeit fondsgebundener Rückdeckungsversicherungen bei Unterstützungskassen.

Unter „Praxis“ erfahren Sie mehr über die Umsetzung des IDW Rechnungslegungshinweises in Bezug auf rückgedeckte Pensionszusagen sowie über das neue Nachweisgesetz, das am 1.8.2022 in Kraft trat.

Über das aktualisierte BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung, mit dem das BMF auf diverse Urteile der Finanzgerichte reagiert sowie über einen Fall mit zwei Beschlüssen zum Thema Versorgungsausgleich informieren Sie sich in der Rubrik „Finanzen und Steuern“.

Den Abschluss dieses Newsletters macht wiederum Michael Hoppstädter im Rahmen der beliebten Reihe „Hätten Sie’ s gewusst?“ und erörtert dieses Mal den Unterschied zwischen Rückstellung und Erfüllungsbetrag.

Sie haben Fragen zu diesen und weiteren Themen rund um die bAV oder wünschen sich eine individuell auf Ihre Anforderungen zugeschnittene Beratung? Unsere Experten stehen Ihnen gern zur Verfügung: weitblick@longial.de

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!
Ihre Longial-Geschäftsleitung

AUF EIN WORT ...

... mit Michael Hoppstädter: Was bedeutet Inflation für die Versorgung?“

Einer der meistgehörten und -gelesenen Begriffe des Wirtschaftslebens war in den letzten Wochen ganz sicher „Inflation“ – viele Jahre kein Thema (oder wegen der sehr guten Wirtschaftslage nur nicht auf dem Schirm?), ist sie nun ganz plötzlich wieder da – und das in ungeahntem Ausmaß. Im Mai 2022 lag sie bei 7,9 Prozent*), im Juli 2022 leicht sinkend bei 7,5 Prozent*)| mehr

AKTUELLES

Finanzierungsendalter bei der Bewertung von Pensions- und Jubiläumsleistungen

Bei der Bewertung verschiedener Pensionszusagen mit unterschiedlichen Pensionsaltern ist nicht zwingend ein einheitliches Finanzierungsendalter zu berücksichtigen. Dieser Meinung des BFH hat sich die Finanzverwaltung nunmehr angeschlossen. (BMF-Schreiben vom 02.05.2022, IV C 6 -S 2176/20/10005 :001) | mehr

Zulässigkeit fondsgebundener Rückdeckungsversicherungen bei Unterstützungskassen

Auf Anfrage des GDV hat sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur Frage der Zulässigkeit fondsgebundener Rückdeckungsversicherungen zur Absicherung von Unterstützungskassenverpflichtungen positiv geäußert. (Schreiben des BMF vom 31.08.2022 (IV C 6 - S 2144-c/19/10002 :004) | mehr

Wechsel in der Longial Geschäftsführung

Mario Oberle trat zum 1. Juli 2022 in die Geschäftsführung des ERGO Pensionsberaters Longial GmbH ein. Bis zum 30. September 2022 wird das Unternehmen zunächst von der Dreierspitze Ulrike Taube, Michael Hoppstädter und Mario Oberle geleitet. Michael Hoppstädter wird sich ab 1. Oktober 2022 einer neuen beruflichen Aufgabe widmen. | mehr

PRAXIS

Handelsrechtliche Bewertung von rückgedeckten Pensionszusagen IDW Rechnungslegungshinweis FAB 1.021: Umsetzung in der Praxis

Wie schon mehrfach berichtet, hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) im April vergangenen Jahres einen Rechnungslegungshinweis (RH) zur handelsrechtlichen Bewertung rückgedeckter Direktzusagen veröffentlicht. | mehr

Neues Nachweisgesetz (NachweisG) ist am 1.8.2022 in Kraft getreten

Entsprechend des neuen Nachweisgesetzes müssen Arbeitgeber alle wesentlichen Arbeits- und Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses fristgerecht an die Arbeitnehmer aushändigen. Seit dem 1. August 2022 kann pro Verstoß ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.000 Euro verhängt werden. Eine „digitale“ Aushändigung, z. B. per E-Mail, ist dabei nach § 2 NachweisG nicht zulässig. | mehr

FINANZEN | STEUERN

Aktualisiertes BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung vom 18.03.2022

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat mit dem Schreiben vom 18.03.2022 (IV C 5 -S 2333/19/10008 :026) sein älteres Schreiben vom 12.08.2021 zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung aktualisiert. Von den diversen Änderungen, die sich daraus ergeben, möchten wir hier einige näher beleuchten: | mehr

Versorgungsausgleich: Der BGH zum Statuswechsel – ein Fall, zwei Beschlüsse

Nachdem der BGH erstmals am 15.7.2020 – XII ZB 363/19 in diesem Fall entschieden hatte, erfolgt im aktuellen Beschluss eine Konkretisierung bei der Bewertung des in Unternehmerschaft erworbenen Anteils sowie eine weitere Klarstellung hinsichtlich des Umfangs des Insolvenzschutzes bei verpfändeten Rückdeckungsversicherungen (BGH, Beschluss vom 23.3.2022 – XII ZB 337/21). | mehr

HÄTTEN SIE GEWUSST?

..., was der Unterschied zwischen Rückstellung und Erfüllungsbetrag ist?

§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB: „Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen“. Schon aus der Formulierung im Gesetz lässt sich schließen, dass ein Unterschied zwischen „Rückstellung“ und „Erfüllungsbetrag“ bestehen muss. Aber worin besteht dieser nun genau? | mehr

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