IDW Rechnungslegungshinweis
Auswirkungen für die Unternehmen
Im April vergangenen Jahres hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) einen Rechnungslegungshinweis zur handelsrechtlichen Bewertung rückgedeckter Direktzusagen veröffentlicht, der für Bilanzstichtage ab dem 31.12.2022 anzuwenden ist.
Die neuen Regelungen sehen einen Vergleich der erwarteten Zahlungsströme aus Zusage und zugehöriger Rückdeckungsversicherung vor und sollen zu einem insgesamt angemesseneren Bilanzausweis führen.
Für die Anwendung der neuen Regeln sind zusätzliche Informationen zu bestehenden Rückdeckungsversicherungen erforderlich, um die versicherungsmathematischen Gutachten für die Handelsbilanz erstellen zu können.
Hierfür benötigen wir Ihre Unterstützung!
Bitte senden Sie uns das nachfolgende Formular bis zum 2. September 2022.