ausgabe 03/2014
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editorial      

Betriebliche Altersversorgung im Blick

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Sie erhalten heute die neue Ausgabe des Longial Newsletters „Betriebliche
Altersversorgung im Blick“. Im dritten Quartal 2014 beschäftigen wir uns mit
den Auswirkungen der Zinsschmelze auf Versorgungssysteme und der Reaktion des betroffenen Mittelstandes. Außerdem beantworten wir in unserem Praxis-Beitrag die Frage, wann Sterbegelder verbeitragt werden müssen und nehmen dabei Bezug auf eine Ergebnisniederschrift des GKV-Spitzenverbandes. In der Rubrik Recht beleuchten wir die Konsequenzen von Urteilen des BAG, BFH und BVerfG. Zudem finden Sie in diesem Newsletter eine Zusammenfassung der Folgen des neuen Lebensversicherungsreformgesetzes. Und zu guter Letzt richten wir unseren Blick auf die Änderungen in betrieblichen Krankenversicherungsplänen bei unserem französischen Nachbarn.
 
Sollten Sie zu diesen und weiteren Themen rund um die betriebliche Altersversorgung Fragen haben oder eine tiefer greifende Beratung wünschen, stehen Ihnen unsere Pensionsexperten gerne zur Verfügung.
 
Gefällt Ihnen unser Newsletter, freuen wir uns, wenn Sie ihn weiter-
empfehlen.
 
Ihre Longial-Geschäftsleitung



PS: Um den Newsletter als PDF anzuzeigen, klicken Sie bitte hier.




aktuelles      

Auswirkungen der Zinsschmelze: Mittelstand hat Problem mehrheitlich noch nicht erkannt!

Das Thema Niedrigzins beschäftigt weiterhin die Unternehmen und ihre Versorgungssysteme. Bis 2019 müssen sie mit einem Absinken des Zinssatzes, mit dem Versorgungsverpflichtungen in der Handelsbilanz abzuzinsen sind, auf 3,0 bis 3,5 Prozent rechnen.
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praxis      

Wann müssen Sterbegelder verbeitragt werden?

Im Bereich Rentenservice der Longial werden u.a. Alters- und Hinterbliebenenleistungen, Abfindungen und Sterbegelder ausgezahlt. Infolge einer Fachinformation, stellte sich die Frage, in welchen Fällen zugesagte Sterbegelder in Versorgungsordnungen zu verbeitragen sind.
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recht      

Mit 45 zu alt für die Betriebsrente?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 18.03.2014 (3 AZR 69/12) die Unwirksamkeit einer Regelung in einer Versorgungsordnung festgestellt. Diese besagte, dass Mitarbeiter nur dann in den Genuss einer betrieblichen Altersversorgung kommen, wenn sie bei Erfüllung einer 10-jährigen Wartezeit noch nicht das 55. Lebensjahr vollendet haben.
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Erbschaftsteuerpflicht auf Ansprüche aus einer Direktversicherung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 18.12.2013 (II R 55/12) entschieden, dass Todesfallleistungen aus einer Direktversicherung der Erbschaftsteuer unterliegen, wenn der Bezugsberechtigte nicht die persönlichen Voraussetzungen für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung des verstorbenen Versorgungsberechtigten erfüllt.
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Ausschluss einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von den Anpassungsregelungen zum Versorgungsausgleich – Urteil des BVerfG vom 6. Mai 2014

Im Rahmen von Anrechten, die der ersten Säule (GRV, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgungswerke etc.) zuzuordnen sind, kann es beim Versorgungsausgleich dazu kommen, dass in bestimmten Härtefällen von der grundsätzlichen Halbteilung der Anrechte abgewichen werden kann, z.B. Tod des Ausgleichsberechtigten, nachehelicher Unterhalt.
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finanzen      

Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) und seine Auswirkungen

Der Deutsche Bundesrat hat am 11.07.2014 das Gesetz zur Absicherung fairer und stabiler Leistungen für Lebensversicherte, das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG), verabschiedet.
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ausland      

Informationen von unseren Partnern aus dem International Benefits Network (IBN)

Frankreich: Bedeutende Änderungen in betrieblichen Krankenversicherungsplänen

Anders als in Deutschland sind betriebliche Krankenversicherungspläne in Frankreich weit verbreitet. Ursache hierfür sind die weitgehend geringen Leistungen der staatlichen Krankenversicherung.
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