die Pandemie hält uns weiter in Schach, die neue Bundesregierung hat den Koalitionsvertrag veröffentlicht und auch Weihnachten und Silvester stehen vor der Tür. Viele Themen, die uns alle beschäftigen, aber dennoch möchten wir Sie wie gewohnt über die aktuellen Entwicklungen und Urteile rund um die bAV informieren.
Die Rubrik „Aktuelles“ wirft einen Blick auf zwei für Arbeitgeber relevante Urteile: Eine Entgeltumwandlung trotz Pfändung vom Gehalt ist möglich, so das BAG. Bei der steuerlichen Anerkennung von Pensionszusagen von Gesellschafter-Geschäftsführern kommt es – mal wieder – auf die Formulierung der Versorgungsordnung an.
Wie eine Insolvenzsicherung von Altersteilzeitverpflichtungen über ein CTA möglich ist, erläutert der „Praxis“-Artikel von Michael Hoppstädter.
Hätten Sie gewusst, ob die Kapitalleistung aus einer zur Sicherung seiner Pensionszusage verpfändeten Lebensversicherung bei Privatinsolvenz des ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführer geschützt ist? Wir klären auf!
Falls nicht bereits geschehen, würden wir uns freuen, wenn Sie uns zehn Minuten Ihrer Zeit schenken und an unserer kurzen Umfrage teilnehmen. Ihre Rückmeldungen helfen uns, den Weitblick noch besser zu machen.
Sollten Sie zu diesen und weiteren Themen rund um die bAV Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehen Ihnen unsere Pensionsexperten gerne unter weitblick@longial.de zur Verfügung.
Kennen Sie schon unseren Twitter-Kanal? Hier finden Sie aktuelle Kommentare, Meldungen und Artikel rund um Rente und bAV.
Eine schöne Adventszeit, erholsame Feiertage und alles Gute für 2022,
Ihre Longial-Geschäftsleitung