24. Juni 2015

Wahl der richtigen bAV leicht gemacht

Welche der fünf Varianten ist für welches Unternehmen geeignet?


Die betriebliche Altersversorgung (bAV) gehört für die Deutschen laut Gfk-Studie zu den sichersten Anlageformen. Unternehmer fürchten dagegen deren vermeintliche Komplexität. Das beginnt schon mit der Frage des Durchführungsweges: Welche der fünf möglichen Varianten jeweils die Richtige ist, hängt nicht allein von der Rendite für den Arbeitnehmer ab, sagen bAV-Experten wie Dr. Paulgerd Kolvenbach von der Longial. Entscheidend sei vielmehr, welcher Weg am besten zum Unternehmen passt.

Für Arbeitnehmer die Direktversicherung, für Geschäftsführer die Direktzusage – viele Unternehmen gehen bei der Zuordnung der Durchführungswege nach diesem einfachen Schema vor. „Sich bei der Einführung einer bAV als Erstes auf den Durchführungsweg festzulegen, ist aber der falsche Ansatz“, meint Dr. Kolvenbach, Geschäftsführer der Longial GmbH, die sich auf die Gestaltung und Umsetzungen von bAV-Lösungen im Mittelstand spezialisiert hat. „Eine schnell übergestülpte Standardlösung kann sich alsbald in unerwünschter Bilanzbelastung, erhöhtem Aufwand oder unzufriedenen beziehungsweise nicht zusätzlich motivierten Mitarbeitern auswirken.“ Stattdessen sollte erst geklärt werden, welches Ziel das Unternehmen mit Einführung der Betriebsrente verfolgt: Möchte es nur den Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf eine Entgeltumwandlung erfüllen oder mit der Betriebsrente die Mitarbeiter-Bindung fördern? Wie sieht die Gehaltsstruktur aus, über welche finanziellen Mittel verfügt die Firma?

Welcher Weg erfüllt den Rechtsanspruch des Arbeitnehmers?
Möchte der Unternehmer den Anspruch seiner Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung erfüllen, dann eignet sich am besten eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse. Bei einer Direktversicherung zahlt der Arbeitgeber einen Beitrag in eine Lebensversicherung ein, die aus diesen Beiträgen und den Gewinnen die Leistung erwirtschaftet. Pensionskassen sind Lebensversicherer, die auf betriebliche Altersversorgung spezialisiert sind. Historisch sind sie eine Institution bei großen Unternehmen, es gibt sie auch als Branchenlösungen oder als Angebot von Lebensversicherern.

Direktzusage (Pensionszusage) – wann geeignet?
Für Führungskräfte oder Vorstände beziehungsweise GmbH-Unternehmer, die einen höheren Versorgungsbedarf haben, bietet sich die Direktzusage, auch Pensionszusage genannt, an. Bei einer Direktzusage wird dem Bezieher eine Leistung (Kapital oder Rente) zugesagt, für die der Arbeitgeber gerade steht. Dr. Kolvenbach fasst zusammen: „Die Direktzusage ist sehr flexibel, spart Arbeitgebern und Arbeitnehmern Steuern und kennt im Gegensatz zu einer Direktversicherung keine steuerlichen Obergrenzen. Sie wirkt sich allerdings auf die Bilanz aus.“ Die Unternehmensgröße spielt keine Rolle, daher eignet sich die Direktzusage sowohl für sehr kleine Unternehmen, die zum Beispiel aus dem Gesellschafter-Geschäftsführer und einem Mitarbeiter bestehen, als auch für größere Kapitalgesellschaften.

Wann eignet sich ein Pensionsfonds?
Bei einem Pensionsfonds zahlt der Arbeitgeber Beiträge in eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Aus ihr erhält der Arbeitnehmer eine Leistung im Rentenalter. Dieser Durchführungsweg empfiehlt sich bei den derzeit gegebenen steuerlichen Rahmenbedingungen nur, wenn bestehende Pensionszusagen aus der Unternehmens-Bilanz ausgelagert werden sollen. Damit betrifft diese bAV-Variante in erster Linie Unternehmen mit guter Liquidität, die für eine externe Finanzierung der Versorgungszusagen genutzt werden soll.

Unterstützungskasse: Keine Grenzen für die Beiträge
Der älteste der fünf Durchführungswege, die Unterstützungskasse, ist eine unternehmensexterne GmbH, eine Stiftung oder ein Verein. Häufig wird sie für arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierte Mischlösungen genutzt. Eine Versorgung über eine Unterstützungskasse gilt als mittelbare Pensionsverpflichtung und berührt daher die Bilanz des Unternehmens nicht, Pensionsrückstellungen entfallen. Meist sichert sich die Unterstützungskasse über eine sogenannte Rückdeckungsversicherung bei einem Lebensversicherer ab. Im Gegensatz zu den anderen externen Durchführungswegen gibt es bei der Unterstützungskasse praktisch keine steuerlichen Grenzen für die bAV-Zuwendungen. Dieser Weg bietet sich für Unternehmen an, die eine nachhaltige, unternehmensexterne arbeitgeber(mit)finanzierte bAV wünschen.
„Wenn Unternehmen und bAV-Experten bei der bAV zuallererst das Unternehmen und dessen personalpolitische Ziele im Blick haben und weniger die Rendite eines speziellen Durchführungsweges, löst sich die vielkritisierte Komplexität der bAV schnell in Luft auf“, resümiert der bAV-Experte Dr. Kolvenbach.