08. August 2018

Pensionsverpflichtungen im Unternehmen: Anlässe für die Auslagerung auf den Longial PensionsPlan

Zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen weisen Pensionsverpflichtungen in ihren Bilanzen und Jahresabschlüssen aus. Dabei handelt es sich häufig um Pensionsverpflichtungen für (Gesellschafter-)Geschäftsführer. Sie spielen eine wichtige Rolle bei Unternehmensverkauf und/oder -nachfolge.


Meist „fristen“ Pensionszusagen ein recht unbeobachtetes Dasein in den Unternehmen. Nur einmal im Jahr erzielen sie Aufmerksamkeit – wenn das versicherungsmathematische Gutachten eintrifft, aus dem hervorgeht, wie hoch die Pensionsrückstellungen in der Bilanz beziehungsweise der entsprechende Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) der Unternehmen auszuweisen ist.

Doch bei einigen Ereignissen spielen die Pensionszusagen eine entscheidende Rolle und können sich durchaus als „Show-Stopper“ oder zumindest als Problemfall für das Unternehmen erweisen. Das ist insbesondere beim Verkauf des Unternehmens und bei der Unternehmensnachfolge in der Familie der Fall. Dann werden die vorhandenen Pensionsverpflichtungen früher oder später zum Thema zwischen den Beteiligten. Nachfolgend wird dargestellt, wie die Übertragung der Versorgungsverpflichtung auf den Longial PensionsPlan zu einer einvernehmlichen Lösung beitragen kann.

Anlass: Unternehmensverkauf
Vor, spätestens aber während des Verkaufsprozesses wird in aller Regel der Wert des zu verkaufenden Unternehmens ermittelt. Pensionsverpflichtungen wirken sich dabei regelmäßig wertmindernd aus. Deshalb haben beide Seiten ein Interesse daran, die Pensionsverpflichtungen vor dem Verkauf aus dem Unternehmen herauszulösen. Der Verkäufer möchte sichergestellt haben, dass seine Pensionszusage unabhängig von der künftigen Entwicklung des verkauften Unternehmens gesichert ist. Der Käufer hingegen möchte das Unternehmen übernehmen, ohne die Versorgungsverpflichtung des Verkäufers tragen zu müssen.

Lösung: Auslagerung auf den Longial PensionsPlan
Mit einer Auslagerung der Pensionsverpflichtungen auf den Longial PensionsPlan vor dem Unternehmensverkauf können beide Seiten die im Zusammenhang mit den Pensionsverpflichtungen gewünschten Ziele erreichen. Der Verkäufer erwirbt mit der Übertragung einen direkten Anspruch gegen den Pensionsfonds. Damit ist die Versorgungszusage aus dem Einflussbereich des Unternehmens herausgelöst und die Pensionszahlung unabhängig vom Unternehmen. Außerdem erhöht sich in der Regel der Unternehmenswert und damit meist auch der Verkaufspreis. Der Käufer hat mit den alten Versorgungsverpflichtungen primär nichts mehr zu tun.

Anlass: Unternehmensnachfolge
Auch bei der familiären Unternehmensnachfolge können Pensionsverpflichtungen hinderlich sein. Nicht nur die Höhe der Pensionsrückstellungen, häufig ist es auch die Höhe der laufenden Pensionszahlungen an den Vorgänger, die zur Belastung für den Nachfolger werden. Insbesondere wenn es sich um die eigenen Kinder handelt, die das Unternehmen übernehmen, wird häufig eine Lösung angestrebt, die die Kinder entlastet, andererseits aber die Pensionszahlungen sicherstellt.

Lösung: Auslagerung auf den Longial PensionsPlan
Auch hierfür stellt die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen auf den Longial PensionsPlan eine geeignete Lösung dar. Neben der unmittelbaren Entlastung der Bilanz und der GuV bringt die Übertragung der Verpflichtungen auf den Longial PensionsPlan auch noch Vorteile bei der Erbschafts- beziehungsweise Schenkungssteuer mit sich: In den ersten drei Jahren nach Übertragung auf den Longial PensionsPlan reduziert sich die Bemessungsgrundlage für die Erbschafts- beziehungsweise Schenkungssteuer, der sogenannte „gemeine Wert“ des Unternehmens.

Knackpunkt: Nachschussverpflichtung
Der Longial PensionsPlan ist ein nicht versicherungsförmiger Pensionsplan. Das heißt, dass der Pensionsfonds die Verpflichtungen auf Chance und Risiko des übertragenden Unternehmens übernimmt. Mit anderen Worten: Geht die bei Vertragsabschluss zugrunde gelegte Kalkulation nicht auf, etwa weil die Kapitalanlage eine geringere Wertentwicklung ausweist als erwartet oder der Versorgungsberechtigte länger lebt als kalkuliert, dann muss das Unternehmen, also der Erwerber beziehungsweise Nachfolger, eine Nachschusszahlung an den Pensionsfonds leisten.
Ist der Longial PensionsPlan dann die richtige Maßnahme für die Auslagerung in diesen Fällen? Durchaus. Denn für den Longial PensionsPlan spricht, dass es nicht nur Risiken gibt, sondern auch Chancen: Läuft die Kapitalanlage besser, bleibt die Überrendite beim Erwerber beziehungsweise Nachfolger. Sind die Versorgungsverpflichtungen durch Tod früher erfüllt als erwartet, dann verbleibt auch das Restkapital beim Erwerber beziehungsweise Nachfolger. Darüber hinaus ist der Liquiditätsbedarf für die Übertragung auf den Longial PensionsPlan deutlich geringer als bei einer Auslagerung mit Garantien. Und mehr Liquidität stärkt das Unternehmen.

Fazit:

Der Unternehmensverkauf, vor allem aber die Unternehmensnachfolge, sind selten plötzliche Ereignisse, sondern werden längerfristig vorbereitet. Bereits im ersten Stadium der Planungen ist es wichtig, auch die Pensionsverpflichtungen einzubeziehen und sehr frühzeitig die entsprechenden Weichen zu stellen. Während im Verkaufsprozess häufig alles sehr schnell und eilig entschieden werden muss, sollten bei frühzeitiger Berücksichtigung verschiedene Szenarien durchgespielt und die Auslagerung nach den Vorstellungen der Versorgungsberechtigten ausgestaltet werden – beispielsweise mit dem Longial PensionsPlan. Bei einer geplanten Nachfolge sollte durchaus auch der geplante Nachfolger in die Entscheidungen miteinbezogen werden.

Michael Hoppstädter, Geschäftsführer, Longial