24. Mai 2018

Kommunikation zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG): Vorteile deutlich herausstellen!

Seit mehr als zwei Jahren bestimmt das BRSG die Diskussionen der bAV-Welt. Die Diskussionen drehen sich dabei im Wesentlichen um die Chancen und Risiken, die sich aus dem Sozialpartnermodell und der damit verbundenen reinen Beitragszusage ergeben.


Auswirkungen der reinen Beitragszusage auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Zur Erinnerung: Seit dem 1. 1.2018 besteht die Möglichkeit, eine bAV in Form einer reinen Beitragszusage zu erteilen. Die Folge: Der Arbeitgeber muss keinerlei Garantie für die Höhe der späteren Versorgungsleistung mehr übernehmen. Die Verpflichtung der regelmäßigen Rentenanpassung zum Inflationsausgleich entfällt ebenso wie die Insolvenzsicherungspflicht. Der Arbeitnehmer weiß bei Einrichtung der bAV nicht, wie hoch seine spätere Altersleistung sein wird. Zudem ist nicht garantiert, dass diese Leistung während der gesamten Rentenphase konstant bleibt. Sie kann durchaus steigen, aber auch sinken. Das ist abhängig vom Erfolg der Kapitalanlage, in die die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber von den Versorgungsträgern – zulässig sind nur Pensionsfonds, Pensionskassen und Lebensversicherer im Durchführungsweg der Direktversicherung – angelegt werden. Wegen der fehlenden Garantien, der Möglichkeit schwankender, auch sinkender, Renten und der Abhängigkeit von der Kapitalanlage wurde das Sozialpartnermodell sogar als Zocker- oder Pokerrente bezeichnet.

Bei mangelnder Kommunikation droht die bAV Schaden zu nehmen
Macht das nicht das gesamte Dilemma zum BRSG deutlich? Es werden hauptsächlich die vermeintlichen Nachteile problematisiert. Das eigentliche Ziel des Gesetzes – nämlich die Verbreitung der bAV in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einerseits und bei Arbeitnehmern mit kleineren und mittleren Einkommen andererseits zu stärken und deutlich auszubauen – geht dabei völlig unter. Die bAV insgesamt droht Schaden zu nehmen.

Was wissen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über das BRSG?
Was müsste stattdessen getan werden? Die Vorteile und Verbesserungen, die das BRSG mit sich bringt, herausstellen! Kennen die Arbeitnehmer – und hier sind nicht das Management und die Führungskräfte der Unternehmen gemeint – die folgenden Details?

  • Eine Leistung der bAV von aktuell ca. 208 Euro monatlich reduziert nicht die Grundsicherung im Alter. Dieser Betrag steigt jährlich sogar an.
  • Bei der Riester-Förderung steigt die Grundzulage um über 13 Prozent auf 175 Euro jährlich an.
  • Leistungen aus einer Riester-bAV sind in der Kranken- und Pflegeversicherung für Rentner nicht mehr beitragspflichtig.
  • Die Möglichkeit, steuerfrei Entgeltumwandlung zu betreiben, steigt von monatlich 254 Euro in 2017 auf monatlich 520 Euro in 2018.
  • Jede Entgeltumwandlung wird ab 2022 vom Arbeitgeber mit 15 Prozent bezuschusst, soweit eine Ersparnis bei den Sozialversicherungsbeiträgen mit der bAV erzielt wird.

Und die Arbeitgeber? Kennen sie die neue Förderung für bAV bei Geringverdienern (Einkommen bis 2.200 Euro brutto monatlich)? 30 Prozent Zuschuss, wenn der Arbeitgeber einen Beitrag von mindestens 240 Euro, maximal 480 Euro jährlich für die bAV dieser Arbeitnehmer leistet?

Nach unserer Erfahrung sind diese Verbesserungen sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern kaum bekannt. Doch anstatt diese Verbesserungen in den Vordergrund zu stellen, wird über die Ausgestaltung des Sozialpartnermodells diskutiert. Dabei gibt es noch nicht ein einziges Sozialpartnermodell. So vergeht wertvolle Zeit für die Arbeitnehmer zum Aufbau einer auskömmlichen Altersversorgung.

Wie im Interview zu Beginn dieses Weitblicks schon zum Ausdruck gebracht: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich von den offenen Fragen und Diskussionen nicht verunsichern lassen – im Gegenteil: Die bAV der „alten Welt“, also vor dem BRSG, bietet heute schon Lösungen, mit denen nahezu alle Anforderungen an eine attraktive bAV im Unternehmen umgesetzt werden können. Und das BRSG bringt weitere Vorteile mit sich, die diese Lösungen – vor allem für KMU und Arbeitnehmer mit geringeren Einkommen – noch attraktiver machen. Worauf warten? Der „Baukasten“ bAV ist schon bis zum Rand gefüllt – das Sozialpartnermodell ist darin nur ein weiteres Werkzeug. Das erfordert sicher noch Zeit und Geduld von allen Beteiligten. Alles andere ist da und in der Praxis erprobt. Daher nochmal: Worauf warten?

Unser Appell an die Arbeitgeber:

  • Stellen Sie die Vorteile einer frühzeitigen Altersversorgung für Ihre Mitarbeiter dar.
  • Stellen Sie die Vorteile des BRSG für Ihre Mitarbeiter heraus.
  • Bieten Sie betriebliche Versorgungslösungen Ihren Mitarbeitern aktiv an.

Und nach Möglichkeit:

  • Beteiligen Sie sich mit einem eigenen Beitrag am Aufbau der bAV Ihrer Mitarbeiter.

Longial begleitet Sie gerne bei der Umsetzung und wählt mit Ihnen die Lösungen aus, die für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter die sinnvollste Lösung zur bAV darstellt.

Michael Hoppstädter, Geschäftsführer, Longial