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Am 29.8.2023 hat die Bundesregierung den Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness" vorgelegt (Wachstumschancengesetz).

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Gesetzliche Regelung
Nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle drei Jahre zu prüfen, ob die laufenden Leistungen an die Geldentwertung angepasst werden müssen. Die für jede Betriebsrente individuellen Stichtage für eine Anpassung können zur Vereinfachung auf…

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Die Inflation hat auf viele Bereiche unseres Lebens einen großen Einfluss. So auch auf die betriebliche Altersversorgung (bAV). Um einen Wertverlust der Rentenleistungen zu verhindern, sind Arbeitgeber gemäß §16 Betriebsrentengesetz verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden…

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Wer als Arbeitnehmer in Elternzeit ist, ein unbezahltes Sabbatical einlegt oder für seine Firma im Ausland arbeitet, kann in dieser Zeit nicht in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzahlen.

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Ein Ziel staatlicher Fördermaßnahmen ist die Vermögensbildung. Hierfür gibt es unter anderem das Instrument der vermögenswirksamen Leistungen (VWL). Für die Verwendung vermögenswirksamer Leistungen stehen unterschiedliche Formen der Anlage zur Verfügung.

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Sofern ein Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis mit unverfallbaren Anwartschaften ausscheidet und im Zuge der versicherungsförmigen Lösung die Versicherung als neuer Versicherungsnehmer zum Zwecke der privaten Fortführung übernimmt, geht ein mögliches ewiges Widerspruchsrecht nicht auf…

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Am 14.09.2022 verabschiedete die Bundesregierung die neuen Lohnsteuer-Richtlinien 2023 (LStR 2023). Sie sind ab dem 01.01.2023 anzuwenden. Aus Sicht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sind insbesondere zwei Änderungen gegenüber den bisherigen LStR von Bedeutung. Sie betreffen die…

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Entsprechend des neuen Nachweisgesetzes müssen Arbeitgeber alle wesentlichen Arbeits- und Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses fristgerecht an die Arbeitnehmer aushändigen. Seit dem 1. August 2022 kann pro Verstoß ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.000 Euro verhängt werden.

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