• 20. Februar 2019

Ein Blick über die Grenzen: Neues zur bAV weltweit

Longial ist seit vielen Jahren Mitglied des International Benefits Network (IBN). Mithilfe dieses Netzwerkes können wir alle Fragen zu betrieblichen Zusatz- und Versorgungsleistungen auf der ganzen Welt beantworten und Lösungen mit Partnern vor Ort anbieten.

Regelmäßig informieren die weltweit verteilten Mitglieder über Veränderungen zu betrieblichen Zusatz- und Versorgungsleistungen in ihren jeweiligen Ländern. Hier ein Ausschnitt der Änderungen zum Jahresanfang 2019.
 

Land

Änderungen

Vereinigte Staaten von Amerika

Mental Health Parity and Addiction Equity Act (MHPAEA)

Das MHPAEA schreibt vor, dass, bei Leistungen aus betrieblichen Krankenversorgungszusagen, psychische Erkrankungen als Krankheit anzuerkennen sind und körperlichen Erkrankungen gleichgestellt werden.
Das Arbeitsministerium ist für die Durchsetzung dieses Gesetzes zuständig und hat dafür eine entsprechende Abteilung eingerichtet (Employee Benefits Security Administration (EBSA)). Wenn Verstöße gegen MHPAEA in einem betrieblichen Krankenversicherungssystem festgestellt werden, wird der Arbeitgeber aufgefordert, die notwendigen Änderungen vorzunehmen und alle zu Unrecht abgelehnten Leistungsansprüche neu zu beurteilen – was zu enormen nachträglichen Krankheitskosten führen kann. Arbeitgeber sollten ihre Versorgungspläne auf entsprechende Formulierungen, aber auch die entsprechenden Gruppenversicherungsverträge auf ausreichende Deckung überprüfen.

Irland

Rentenreform

Die irische Regierung hat einen Fahrplan für die Rentenreform in den Jahren 2018 bis 2023 veröffentlicht. Dieser Plan schlägt eine umfassende Reform des gesamten Rentensystems vor und beschreibt spezifische Maßnahmen, die in sechs Bereichen zur Modernisierung des irischen Rentensystems vorgestellt werden.

  1. Reform der staatlichen Rente – einschließlich des „Total Contributions Approach“
  2. Erhöhung der Teilnahmequoten an betrieblichen Versorgungsplänen durch Einführung von Opting-Out-Modellen (auto-enrollment)
  3. Verbesserung der Governance und Regulierung – einschließlich der EbAV–II-Richtlinie der EU
  4. Maßnahmen zur Unterstützung bei leistungsorientierten Versorgungssystemen
  5. Reform der gesetzlichen Rentenversicherung
  6. Unterstützung einer besseren Work-Life-Balance

Slowenien

Rentenpflichtige Gehaltsänderungen

Das Mindesteinkommen für Beiträge zur Renten- und Invalidenversicherung, zu Kranken- und Krankenversicherungsleistungen sowie zur Arbeitsunfallversicherung wird erhöht. Es entspricht aktuell 54 Prozent des nationalen Durchschnittsgehalts, also ca. 880 Euro monatlich. Bis 2021 steigt es auf 60 Prozent des Durchschnittsgehalts an. Damit erhöhen sich die Kosten für Arbeitgeber zu gesetzlichen Sozialversicherungsleistungen. Allerdings gibt es verschiedene Beitragsermäßigungen für ältere Arbeitnehmer beziehungsweise langjährig Versicherte.

Bahrain

Krankenversicherungspflicht

Im Juni 2018 ratifizierte der König von Bahrain das nationale Krankenversicherungsgesetz, das Anfang 2019 in Kraft treten soll. Dieses Gesetz schreibt vor, dass alle Bürger, Einwohner und Besucher des Landes ab Januar 2019 eine entsprechende Krankenversicherung vorweisen oder abschließen müssen. Für alle bahrainischen Bürger zahlt die Regierung des Königreichs Bahrain Zuschüsse zur Krankenversicherung. Ausländische Arbeitnehmer müssen vom Arbeitgeber zu einer entsprechenden Krankenversicherung angemeldet werden.

Vereinigte Arabische Emirate

Berichtspflicht für Krankenversicherer

Die Dubai Health Authority (DHA) hat zum 1.10.2018 allen zugelassenen Krankenversicherern vorgeschrieben, Berichte zu ausgezahlten Versicherungsleistungen nach einem standardisierten Verfahren zu erstellen und der DHA zu übersenden. Alle bis dahin erteilten Genehmigungen, die dazu führten, dass solche Berichte nicht erstellt werden mussten, wurden gekündigt. Sobald also bestehende Verträge auslaufen beziehungsweise erneuert werden, ist der Versicherer verpflichtet, entsprechende Berichte zu erstellen und der DHA zur Verfügung zu stellen. Der Bericht ist für Gruppenversicherungsverträge mit mindestens 10 Personen verpflichtend zu erstellen.

Japan

Obergrenze für Überstunden

In Japan werden die Vorschriften für Überstunden verschärft. Ab dem 1.4.2019 gilt eine Obergrenze von maximal 45 Überstunden pro Monat beziehungsweise 360 Überstunden pro Jahr, wenn für Überstunden keine Zuschläge gezahlt werden. Verstöße werden mit Geldbußen bis zu 300 TEUR JPY oder Freiheitsstrafen von bis zu 6 Monaten geahndet. Leistet ein Arbeitnehmer mehr als 60 Überstunden im Monat, müssen die darüberhinausgehenden Überstunden mit einem Überstundenzuschlag von 50 Prozent vergütet werden. Das gilt für alle Unternehmen unabhängig von der Unternehmensgröße. Bislang galten Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen. Für Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen von mehr als 10,75 Mio. JPY können Überstundenregelungen aufgehoben werden.

Süd-Korea

Mindesturlaubsanspruch

Unternehmen mit mindestens 5 Arbeitnehmern müssen mindestens 11 Tage bezahlten Urlaub gewähren. Abhängig von der jeweiligen Dienstzeit der Arbeitnehmer steigt der Anspruch auf bis zu 25 Tage an. Das Gesetz gilt seit dem 29.5.2018, wird jedoch ab dem 1. 1.2020 in einem dreistufigen Verfahren ausgerollt. Zunächst werden Großunternehmen mit mehr als 300 Beschäftigten verpflichtet, ab 2021 Unternehmen mit mindestens 30 Arbeitnehmern. Kleinunternehmen mit mindestens 5 Beschäftigten müssen den bezahlten Mindesturlaub ab Januar 2022 gewähren.

Gerne stellen wir Ihnen die vollständige Übersicht zur Verfügung. Und natürlich begleiten wir Sie bei Ihren Fragen zu internationalen Benefit-Themen. Bitte kommen Sie auf uns zu.

Michael Hoppstädter, Geschäftsführer, Longial