Mit dem versicherungsmathematischen Gutachten erhält das Unternehmen eine kompakte und umfassende Darstellung aller relevanten Werte der zugrunde liegenden Pensionsverpflichtung. Bestehen in einem Unternehmen unmittelbare Pensionszusagen, sog. Direktzusagen, ist es als Grundlage für den Jahresabschluss unerlässlich.
Das ab 2010 geltende Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) fordert in den §§ 246 und 253 HGB erstmals eine handelsrechtliche Bewertung von Pensionszusagen, die sich deutlich von der nach § 6a EStG steuerlich vorgeschriebenen unterscheidet. Für die Unternehmen bedeutet das, dass sie im handelsrechtlichen Jahresabschluss andere Pensionsrückstellungen ausweisen müssen als in der Steuerbilanz.
Unser versicherungsmathematisches Gutachten zeigt alle Details in einem Dokument und gibt im Textteil alle Erläuterungen, die für Ihr Verständnis notwendig sind. Für Ihren Steuerberater ist es eine Arbeitsgrundlage, in der er sämtliche für den Jahresabschluss erfoderlichen Werte vorfindet und in seine Systeme übernehmen kann.
Welche handelsrechtlichen Werte bekommen Sie mit Ihrem Gutachten? |
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Welche weiteren Werte bekommen Sie mit Ihrem Gutachten? |
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Wie das Gutachten aufgebaut ist und wie es in Ihrem Falle aussehen könnte, sehen Sie rechts im grauen Balken...



